Aktuelles

DaKKS Akkreditierung (Stückprüfung) für Prüfstützprodukte gemäß DIN EN ISO

Wie in der Fachpresse bereits mitgeteilt, kommen auf die Service-Organisationen bzw. Betriebe mit Prüfstützpunkt zahlreiche Neuerungen (Scheinwerfereinstellgerät, Bremsenprüfstand, Abgasmessgeräte) gemäß Verkehrsblatt 14/2016 zu.

Kurzer Überblick an die Anforderungen für die zukünftige Kalibrierung (alle Angaben ohne Gewähr, Stand 28.11.16):

Bremsenprüfstände

- ab 01.01.2017 müssen zur Stückprüfung von Bremsenprüfständen (alle zwei Jahre) zusätzlich ein Kalibrierschein nach DakkS-DKD5 vorliegen. Somit hat eine DakkS-konforme Kalibrierung (gemäß DIN EN ISO / IEC 17025) zu erfolgen, die im Verkehrsblatt 14/2016 definiert wurde.

- In der Übergangsfrist bis zum 31.12.2017 darf die Stückprüfung/Kalibrierung weiterhin von Sachkundigen und somit durch vom Hersteller geschultes Personal durchgeführt werden (sofern dies von der jeweiligen Prüforganisation beim Kunden befürwortet wird). Zur Erstellung eines Kalibrierscheines gemäß DKD5 wird eine zusätzliche Schulung durch ein akkreditiertes Prüflabor notwendig im Rahmen derer auch die nötigen Unterlagen bereitgestellt werden.

- Ab 01.01.2018 darf die Kalibrierung nur noch von entsprechend akkreditiertem Fachpersonal durchgeführt werden. Diese Akkreditierung erfolgt über ein DakkS-akkreditiertes Prüflabor (spezielle Schulungen für Servicetechniker werden dafür von den Herstellern vorbereitet und in 2017 ausgeführt).

Dies bedeutet, daß für den Betreiber bereits zu den bestehenden Kosten der Stückprüfung noch zusätzliche Kosten (Aufwand für die Kalibrierung und Gebühr vom Akkreditierungsbüro) anfallen werden.

Dies ist nur eine Momentaufnahme zum aktuellen Stand der Dakks Zertifizierung. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie hier informieren.

Scheinwerfer-Einstellplatz

Das Bundesinnenministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die neue Richtlinie für die Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach §29 STVZO (Verkehrsblatt 5-2014) veröffentlicht.

Diese regelt die HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie und die Beschaffenheit des Scheinwerfer-Einstellplatzes.

Ab 01.01.2018 (Ursprünglich ab 01. Januar 2017) müssen alle Scheinwerfer-Prüfplätze, die nach §29 StVZO (Verkehrsblatt 5-2014, HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie) verwendet werden, den neuen Anforderungen entsprechen!

Die Toleranzen der Aufstellfläche für Kfz sind in der Abbildung unten (PDF-Datei) veranschaulicht.

Die Novellierung der Prüfrichtlinie für eine einheitliche Methode zur Bestimmung der Längs- und Querneigung und eine Festlegung der Unebenheitstoleranzen für die Aufstellflächen wird lt. ASA-Verband erst ab 01.01.18 zu erwarten sein (siehe Anhang Schonfrist).

Datei "Schonfrist Scheinwerfer-Prüfrichtlinie_07.12.16.pdf"

Datei "Gesetzgebung Scheinwerfereinstellplatz.pdf"

Neue Richtlinie für Bremsprüfstände § 28 StVZO Anlage VIId

Gemäß neuer Richtlinie müssen alle Bremsenprüfstände bis spätestens Dezember 2019 die Anforderungen erfüllen:

Vorgaben Rollenbremsenprüfstände:

- Standardisierte Datenschnittstelle (ASA-Livestream)
- Rollendurchmesser min. 200 mm
- Reibungskoeffizient zwischen Reifen und Rolle trocken 0,7 und nass 0,6
- Prüfgeschwindigkeit min. 4 km/h (M1 und N1 Fahrzeuge) => ein kombinierter Pkw/Lkw-Prüstand mit 2,6 km/h  
-Prüfgeschwindigkeit ist dann für Pkw/Transporter bis 3,5 to Gesamtmasse nicht mehr zugelassen!
- Prüfstandabschaltung bei 27% Schlupf (+/- 3%) zwischen Tast- u. Bremsrolle
- Bezugswerteverfahren zur Ermittlung der Mindestbremskraft bezogen auf den Bremssystemdruck oder wahlweise Fußbremskraft am Bremspedal (mittels Pedalkraftsensor)

Vorgaben für Plattenbremsenprüfstände:

- Standardisierte Datenschnittstelle (ASA-Livestream)
- Mindestlänge der Prüfplatten muss 1,5 m betragen
- die tangentiale Schubkraft muß gemessen werden
- die Auffahrgeschwindigkeit muss zwischen 8 und 12 km/h liegen, dabei beträgt die min. Messzeit 0,4 Sek.
- eine Messung die nicht korrekt durchgeführt wurde, darf nicht angezeigt werden

Alle ab 01.10.2011 neu eingebauten Bremsenprüfstände müssen die Vorgaben des Maßnahmenskataloges bereits jetzt erfüllen.

Für ältere Prüfstände gilt eine Übergangsfrist bis Dezember 2019.

Datei "Flyer_Neue Bremsenprüfstandsrichtlinie ab 2020..pdf"